Denkmalpflege

Baudenkmäler mit Schieferdach

Befundsicherung und Leistungsbeschreibung

Jugendstil-Villa von europäischem Rang mit Altdeutscher Deckung aus Fredeburger Schiefer®.
Auch bei der Denkmalpflege müssen Bauleistungen dem aktuellen Baurecht, den Ansprüchen an Sicherheit der Konstruktion und den Fachregeln der Gewerke entsprechen. Außerdem sollten möglichst die gleichen Werkstoffe und die gleichen Anwendungstechniken wie am Sanierungsobjekt vorhanden, angewendet werden.

Vor einer Neudeckung sollte zunächst eine detaillierte Befundsicherung mit Schadensanalyse und gegebenenfalls Tragwerksgutachten veranlasst werden. Durch die Befundsicherung kann der Forderung der Denkmalschutzbehörden, ein Baudenkmal oder Teile desselben nicht ohne Erlaubnis zu verändern, konkret entsprochen werden. Zur Befundsicherung sind eine Fotodokumentation der Dacharchitektur sowie der konstruktionsbedingten Schwachstellen des Daches und aller Details der vorhandenen Schieferdeckung zweckdienlich.
Jugendstil-Villa von europäischem Rang mit Altdeutscher Deckung aus Fredeburger Schiefer®.
Die Befundsicherung ist auch Grundlage der Leistungsbeschreibung und Auftragsvergabe. Die Befundsicherung muss rechtzeitig erstellt werden, damit die Texte der Leistungsbeschreibung problembezogen und fachspezifisch eindeutig formuliert werden können. Gesicherte Grundlagen einer Textbearbeitung zum Leistungsverzeichnis und zur Auftragsvergabe sind die Fachregeln des Dachdeckerhandwerks und der tangierenden Gewerke. Es ist aber zu bedenken, dass die in der „Fachregel für Dachdeckungen mit Schiefer“ skizzierten Dachdetails nur Beispiele sind, und den vor Ort tätigen Dachdeckern einen angemessenen Gestaltungsspielraum einräumen. Spezielle Ansprüche der Denkmalschutzbehörde und des Auftraggebers an die Detaillierung der Neudeckung müssen erschöpfend und mit gültigen Fachbegriffen eindeutig formuliert werden, damit sie von allen Bietern gleichermaßen verstanden werden und eine qualitätsorientierte Preisbildung möglich ist.
Jugendstil-Villa von europäischem Rang mit Altdeutscher Deckung aus Fredeburger Schiefer®.
Der ausführende Dachdeckerbetrieb muss rechtzeitig prüfen, ob mit der bauseits geforderten Ausführung der Schieferdeckung den aktuellen technischen Regelwerken entsprochen werden kann. Zitat VOB: „Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung (auch wegen der Sicherung gegen Unfallgefahren), gegen die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer, so hat er sie dem Auftraggeber unverzüglich – möglichst schon vor Beginn der Arbeiten – schriftlich mitzuteilen; der Auftraggeber bleibt jedoch für seine Angaben, Anordnungen oder Lieferungen verantwortlich.“

Viele Altdächer im Denkmalbereich haben riskante Knotenpunkte oder verzwickte Verschneidungen. Auch wenn ein verschachteltes Schieferdach bisher störungsfrei funktionierte, sollte der Dachdeckungsbetrieb vor einer Neudeckung rechtzeitig prüfen, ob erkennbare Schwachstellen der Dachkonstruktion ein nicht vertretbares Gewährleistungsrisiko sind. Konstruktionsbedingte Schwachstellen sind zum Beispiel:
  • Zu wenig Dachneigung, zu flacher Dachfuß, zu wenig Kehlsparrenneigung,
  • auf einen gemeinsamen Punkt der Traufe entwässernde Dachflächen; gegen einen Grat auslaufende Hauptkehlen,
  • ein unzweckmäßig konstruierter Dachknick am Mansarddach,
  • trichterförmige Engstellen, z.B. eine im Traufenbereich zwischen Gaube und Wandfläche eingezwängte Dachfläche,
  • Hauptkehle mit einer im Traufenbereich zu flach auslaufenden Mündung,
  • über die Traufe einer Steildachfläche zu flach vorgezogenes Schleppdach sowie zu flache Gaubenschleppdächer,
  • zu wenig Anschlusshöhe vor dem Brüstungsriegel eines Gaubenfensters.

Riskante Schwachstellen der Konstruktion sollten mit Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde und des Eigentümers entschärft werden. Dies, je nach Lage des Einzelfalles, durch holzkonstruktive Maßnahmen, oder durch rückstausichere Ausbildung der riskanten Schwachstellen mittels fachgerechter Metalldeckung.

Bei der Ortsbesichtigung von Altdeckungen wird mitunter auffallen, dass alte Schieferdeckungen regionaltypische Konturen überliefern. Im Sauerland zum Beispiel die Altdeutsche Doppeldeckung aus gemischter Sortierung und der dazu gehörige „sauerländische“ Hieb der Anfang- und Endortsteine, Fuß- und Firststeine. Das Ziel der Denkmalbehörden, die am Objekt vorgefundenen Anwendungstechniken nachzuvollziehen, kann mitunter Kompromisse und Zugeständnisse abverlangen. Zum Beispiel bei der Planung oder Ausschreibung der Haupt- oder Sattelkehlen. Im Sauerland wie in umliegenden Regionen werden diese Kehlen, soweit man ihre Historie zurückverfolgen kann, als untergelegte Kehlen gedeckt, wogegen in den aktuellen Fachregeln ein Verbund aller Kehl- und Deckgebinde durch Schwärmer oder Kehlübergangssteine vorgeschrieben ist. Beide Ausführungsvarianten können Langzeitbewährung nachweisen und sind unter normalen Bedingungen gleichermaßen funktionsbeständig. Wird also bei der Dachsanierung eines Baudenkmals „Ausführung nach Befund“ verlangt, ist damit die zu erbringende Bauleistung eindeutig vorgegeben. Wird dagegen eine vom Befund abweichende Alternative gewünscht, muss diese in der Leistungsbeschreibung eindeutig formuliert werden.
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