Fachtechnik

Geschweifte Schleppgaube

Wohnhaus mit geschweifter Schleppgaube. Die Wangenflächen der Gaube sind eingehend angekehlt. Der Abschluss der Wangendeckung bildet ein Firstgebinde, auf dem ein ausgehendes Kragengebinde angesetzt ist.
Gauben erweitern die nutzbare Wohnfläche und gliedern das Dach. Nach geltendem Baurecht müssen Gauben „nach Form, Maßstab, Verhältnis der Baumassen und Bauteile zueinander, Werkstoff und Farbe, so gestaltet sein, dass sie nicht verunstaltet wirken. Bauliche Anlagen dürfen das Straßen- Ort- und Landschaftsbild nicht verunstalten.“

Über Planungsvorgaben im einzelnen informieren die Musterbauordnung, die Bauordnung der Bundesländer und die örtliche Gestaltungssatzung. Bei Bauaufgaben im Bereich der Denkmalpflege entscheiden auch die Denkmalbehörden über die im Einzelfall mögliche Gestaltung oder Zulassung von Gauben.
Wohnhaus mit geschweifter Schleppgaube. Die Wangenflächen der Gaube sind eingehend angekehlt. Der Abschluss der Wangendeckung bildet ein Firstgebinde, auf dem ein ausgehendes Kragengebinde angesetzt ist.
Eine bei Schieferdeckung mögliche Gaubenvariante ist die geschweifte Schleppgaube. Die Grundkonstruktion entspricht der einer herkömmlichen Schleppgaube. Die Schleppgaube hat senkrechte, die geschweifte Schleppgaube S-förmig geschweifte Wangenflächen. Beide Gauben haben ein ebenes Schleppdach. Ausnahmen bestätigen die Regel.

Damit eine geschweifte Schleppgaube nicht nur gut aussieht, sondern auch mit Schiefer funktionsbeständig gedeckt werden kann, müssen Dachtragwerk und Gaube kompatibel konstruiert werden. Das geschieht heute meistens mit einer computergesteuerten Abbundsoftware. Ein frühzeitiges Planungsgespräch zwischen Architekt, Zimmermann und Dachdecker ist zweckmäßig, um die besonderen Anforderungen der Deckung bereitsts bei der Planung berücksichtigen zu können. Die Änderung einer bereits abgebundenen, aber für Schieferdeckung unzweckmäßig detaillierte Gaube ist aufwändig und teuer.
Konstruktion der Stirnbogenlinie, mit Zahlenbeispielen bei wohngerechter Stirnflächenhöhe.
Fachliche Rahmenbedingungen

Die Regeldachneigung beträgt bei Altdeutscher Deckung, Schuppendeckung und Bogenschnittdeckung mindestens 25°, bei Altdeutscher Doppeldeckung oder Rechteckdoppeldeckung mindestens 22°. Diese Fachregel gilt auch für Gaubenschleppdächer. Weniger Dachneigung ist riskant und mindert den Gewährleistungsanspruch. Bei zu wenig Dachneigung ist der Wasserablauf auf dem Gaubenschleppdach träge, bei Starkregen kann Wasser in die Seitenüberdeckung der Schiefer hineinstauen und nach innen ablaufen. Außerdem: Zu flache Schleppdächer sind nicht wintertauglich. Von der Steildachfläche abgleitende Dachlawinen können auf dem Gaubendach anfrieren und bei Temperaturanstieg den Ablauf von Schmelz- oder Regenwasser in die Traufe blockieren. Zu wenig Neigung des Gaubenschleppdaches kann nicht durch eine Vordeckung mit Bitumenschweißbahnen kompensiert werden, da die Vordeckung durch die Schiefernägel perforiert wird.
Konstruktion der Stirnbogenlinie nach der Viertelmethode.
Der Neigungsunterschied zwischen Gaubenschleppdach und Hauptdachfläche sollte nicht mehr als 12° betragen, wenn die Deckgebinde des Gaubenschleppdaches in die der Hauptdachfläche durchgedeckt werden sollen.

Der seitliche Abstand zwischen Kehllinie und Grat, Giebelortgang, Hauptkehle oder angrenzender Wandfläche, sollte, an der engsten Stelle gemessen 80 bis 100 cm betragen. Bei weniger Abstand kann der Anschluss der Kehlgebinde nicht fachgerecht und formal ansprechend ausgebildet werden. Unabhängig von den Fachregeln müssen die baurechtlich geforderten Abstände eingehalten werden.

Die seitliche Ausschweifung der Stirnbogenlinie richtet sich nach dem Platzangebot der Hauptdachfläche, insbesondere dem erforderlichen Abstand der Gaubenkehllinie von Dachrändern oder Bauteilen.
Bei diesen Gauben wurde auf die untere Schweifung der Stirnbogenlinie verzichtet.
Die Stirnbogenlinie kann nach der Viertelmethode konstruiert werden. Die dafür zu-treffende Fachregel lautet: „Bei der Konstruktion der Stirnbogenlinie nach der Viertelmethode „darf das Verhältnis der Höhe der Fensterstirnwand zur Breite des außerhalb der eigentlichen Schleppgaube liegenden Bereichs an jeder Seite nicht weniger als 1 : 1,5 betragen.“

Bei wohngerechter Gaubenfensterhöhe und dementsprechend hoher Gaubenstirnfläche empfiehlt sich die Konstruktion der Stirnbogenlinie durch Bestimmung der maximal möglichen Wangenneigung (Bild 2a). Der Neigungswinkel des Wangenortgangs sollte aber höchstens 60°, der Radius des oberen Bogens maximal 80 cm, der des unteren maximal 60 cm betragen. Ist der Abstand der Gaube von Dachrändern oder Bauteilen zu gering, kann auf den unteren Bogen der Stirnbohle verzichtet werden.

Die Holzkonstruktion einer geschweiften Gaubenwange besteht unter anderem aus dem Stirnrahmenbogen und den dachaufwärts am äußeren Gaubendachsparren anliegenden Innenbogen. Der Abstand der Bögen untereinander sollte mit Rücksicht auf die im konvexen Bereich der Gaubenwangen ohnehin kritische Nagelung der Schiefer höchstens 60 cm betragen.
Bei diesen Gauben wurde auf die untere Schweifung der Stirnbogenlinie verzichtet.
Aus optischen Gründen kann der jeweils äußere Sparren des Schleppdaches dachaufwärts nach innen eingezogen werden.

Die Wangenflächen sollten mit nicht zu breiten Brettern der Nenndicke 28 mm geschalt werden, damit hochstehende Schalungskanten bündig abgehobelt werden können. Wegen möglicher Querschnittkrümmung der Bretter wird empfohlen, diese auf dem konvexen Bereich der Wangenflächen mit der Kernseite (rechte Seite) nach innen zu verlegen.

Die Wangenflächen müssen von den Außenkanten des Gaubendaches abwärts geschalt werden, damit unterhalb des Wangenfirstes weder keilförmig zugeschnittene, noch zu schmale Bretter erforderlich werden. Diese würden das Nageln der kleinen Schiefer erheblich behindern.

Der Brüstungsriegel der Gaubenfenster muss so hoch liegen, dass vor den Fenstern ein schlagregensicherer Anschluss aus gekanteten Blechen oder Schiefer hergestellt werden kann. Die Fachregel fordert für Dachneigungen ab 22° eine Anschlusshöhe, senkrecht gemessen, von 80 mm.

Die Gaube muss in eine an der Vorderkante der Wangenflächen auf die Hauptdachfläche heruntergeführte halbrunde oder kastenförmige Dachrinne mit Traufblech entwässert werden. Möglich ist auch eine hinter einer Stirnrahmenblende aufliegende Dachrinne.
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Schiefergruben
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