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| Geschweifte Schleppgaube Gauben erweitern die nutzbare Wohnfläche und gliedern das Dach. Nach geltendem Baurecht müssen Gauben „nach Form, Maßstab, Verhältnis der Baumassen und Bauteile zueinander, Werkstoff und Farbe, so gestaltet sein, dass sie nicht verunstaltet wirken. Bauliche Anlagen dürfen das Straßen- Ort- und Landschaftsbild nicht verunstalten.“ ... [weiter lesen] | |
| Geschweifte Gauben (2) Geschweifte Gauben gibt es in mehreren Varianten. Eine oft bevorzugte Konstruktion ist die geschweifte Schleppgaube. Diese hat im Normalfall ein ebenes Schleppdach und S-förmig geschwungene Wangenflächen. Die Schieferdeckung einer geschweiften Schleppgaube kann im Rahmen der „Fachregel für Dachdeckungen mit Schiefer“ individuell detailliert und in folgenden Arbeitsschritten ausgeführt werden. ... [weiter lesen] | |
| Geschweifte Gauben (3) Geschweifte Schleppgauben haben im Normalfall ein ebenes Gaubenschleppdach. Ist das Gaubenschleppdach gewölbt, ist die geschweifte Schleppgaube eine Sonderkonstruktion mit erhöhtem Ausführungsaufwand und Funktionsrisiko. ... [weiter lesen] |