Denkmalpflege

Gaubeneinbau in Schieferdächer

Eine Gaube ist ein Dach im Dach, mit vergleichbaren Ansprüchen an Architektur und Technik.

Der Einbau einer wohngerechten Gaube in ein bestehendes Dach ist im baurechtlichen Sinne „eine bauliche Veränderung“. Ob diese genehmigungsbedürftig ist, bedarf einer Rückfrage beim Bauordnungsamt. Handelt es sich um eine planungsintensive Baumaßnahme, muss meistens ein Entwurfsverfasser (Architekt) mit der Planung und Bauleitung beauftragt werden.
Weniger planungsintensive Baumaßnahmen, z.B. Einbau einer wohngerechten Gaube in ein bestehendes Dach, dürfen seit Deregulierung des Bauaufsichtsrechts von Fachbetrieben des Bauhandwerks eigenverantwortlich, ohne Hinzuziehung eines Architekten, geplant und ausgeführt werden. LBO: „Bei technisch einfachen baulichen Anlagen kann die Bauaufsichtsbehörde darauf verzichten, dass ein Entwurfsverfasser und ein Bauleiter beauftragt werden.“1 Die Handwerksordnung schließt sich dieser Regelung an. Sie genehmigt eingetragenen Betrieben des Handwerks, technisch oder fachlich mit dem Leistungsangebot ihres Betriebes zusammenhängende Bauleistungen, hier z.B. Dachdeckungsarbeiten und Zimmerarbeiten, als Komplettlösung anzubieten und auszuführen.2
Bauordnungsrechtliche Anordnung
Für die Errichtung einer Gaube gelten die gleichen bauordnungsrechtlichen und bautechnischen Rahmenbedingungen wie für Dächer allgemein. Anforderungen sind in der Landesbauordnung der Länder (LBO) rechtsverbindlich definiert. Da den Landesbauordnungen die Musterbauordnung zugrunde liegt, sind die Bauvorschriften der Länder in etwa übereinstimmend. Zusätzlich zur Landesbauordnung müssen der für das Grundstück zutreffende Bebauungsplan und die Gestaltungssatzung der jeweiligen Gemeinde beachtet werden.
Denkmalschutz  Der Einbau einer Gaube in das Dach eines Baudenkmals bedarf einer Genehmigung der Unteren Denkmalbehörde.
Gauben auf denkmalgeschützten Gebäuden haben oft eine von den Grundformen abweichende Gestalt. Dadurch prägen sie die jeweilige Dacharchitektur und den unverwechselbaren Stil des Baudenkmals.

Viele historisch relevante Gauben sind dank ihrer holzkonstruktiven Detaillierung oder filigranen Schieferdeckung wahre Prachtstücke. Versteht sich, dass denkmalwerte Gauben bei Dachsanierungen nicht ohne denkmalrechtliche Genehmigung mit der Säge vereinfacht werden dürfen.

Standsicherheit  Der Einbau einer wohngerechten Gaube erfordert meistens eine Änderung der vorhandenen Dachkonstruktion. Sparren oder andere Konstruktionshölzer des Dachtragwerks müssen ausgebaut, ausgewechselt und die Gaubenkonstruktion standsicher verankert werden.

Vor Beginn dieser Baumaßnahmen müssen Eigenlasten und statisches System des Dachtragwerks erfasst werden, denn der Gaubeneinbau verändert die Lasten infolge zusätzlicher oder verstärkter Konstruktionshölzer sowie durch raumseitige Ausbauschichten und äußere Bekleidung der Gaube, z.B. mit Schiefer. Bei einem Gaubeneinbau in ein herkömmliches Dach werden die benötigten Hölzer in der Regel dem vorhandenen Dachtragwerk angemessen und nicht rechnerisch nachgewiesen. Nach DIN 1052 3 darf bei Bauteilen und Verbindungen, die offensichtlich ausreichend bemessen sind, auf einen rechnerischen Nachweis verzichtet werden. Ergänzende Informationen enthalten die den Fachregeln des Dachdeckerhandwerks angeschlossenen „Hinweise Holz und Holzwerkstoffe“4 sowie die ZVDHInformationen „Holzbau“.5
Abstandflächen  Gauben beeinflussen möglicherweise die Tiefe der Abstandfläche. Das ist die vor den Außenwänden eines Gebäudes baugesetzlich vorgeschriebene Grundstückfläche, die nicht bebaut werden darf. Die Tiefe der Abstandsflächen bemisst sich nach der jeweiligen Wandhöhe. Die Definition der Wandhöhe sowie Hinzurechnungen und Ausnahmeregelungen bei Dachflächen enthalten die §§ 6 und 73 der BauO NRW, insbesondere die aktuellen LBO-Hinweise vom 01.02.2008.

Lichtflächen  Die für Wohnräume erforderliche Mindestlichtfläche ist unterschiedlich geregelt: Gemäß Landesbauordnung muss das Rohbaumaß der Fensteröffnung mindestens ein Achtel, in einigen Bundesländern mindestens ein Zehntel der Grundfläche des Raumes betragen. Die Grundfläche wird bei Räumen mit geneigten Wänden nicht auf dem Fußboden, sondern in 1,50 m Höhe ermittelt. Für eine wohngerechte Belichtung des Raumes, unter Berücksichtigung der Nachbarbebauungen, Raumgeometrie und Raumnutzung, werden größere Lichtflächen als die in den Landesbauordnungen ausgewiesenen empfohlen. Regeln und Empfehlungen zur Erzielung einer psychisch und physiologisch richtigen Belichtung von Wohn- und Arbeitsräumen enthält die mehrteilige DIN 5034 „Tageslicht in Innenräumen“.6
Danach soll z.B. die Gesamtbreite der Lichtfläche 55 Prozent der auf dem Fußboden gemessenen Raumbreite betragen.

Fensterbrüstung  Deren Höhe muss bei einer Absturzhöhe von bis zu 12 m mindestens 80 cm, darüber mindestens 90 cm betragen. Außer der damit beabsichtigten Unfallsicherung ist die Höhe der Fensterunterkante entscheidend für den Ausblickkomfort.
Wärmeschutz  Beim Einbau einer wohngerechten Gaube müssen deren wärmeübertragende Flächen und Hölzer so gedämmt werden, dass der in der Energieeinsparverordnung (EnEV) bestimmte maximale Wärmedurchgangskoeffizient nicht überschritten wird. Wenn eine Gaube effizienter als nach EnEV erforderlich gedämmt werden soll, ist bei zusätzlicher Innendämmung darauf zu achten, dass keine Tauwasser bildenden Wärmebrücken entstehen. Gauben werden zweckmäßig als unbelüftete Konstruktion ausgebildet, denn belüftete Konstruktionen erfordern eine dauerwirksame natürliche Strömungsmechanik, die bei kleinteiligen Gaubenkonstruktionen nicht voraus- gesetzt werden kann. Die innere Oberfläche der Gaubenwangen, Gaubendecke und Stirnfläche muss auf der Raumseite der Wärmedämmung luftdicht ausgebildet werden, damit eine schadensursächliche Luftströmung von innen nach außen unterbleibt. Die verwendeten Bahnen müssen untereinander luftdicht verklebt sowie an wärmeübertragende Flächen und Hölzer luftdicht angeschlossen werden.

Eine luftdicht verspachtelte plattenförmige Innenbekleidung der Gaubenflächen genügt zwar den Anforderungen an die Luftdichte, kann aber nicht ausschließen, dass anfangs luftdichte Anschlüsse durch Schwinden oder Setzen der Konstruktion irgendwann reißen und dann eine Luftströmung von innen nach außen eintritt. Deshalb ist auch bei verspachtelter Innenbekleidung der Gaubenflächen, z.B. aus Gipsfaserplatten, eine zuverlässige Dampf- bzw. Luftsperre unverzichtbar.
Quellen
1) Bauordnung für das Land NRW Landesbauordnung (BauO NRW) vom 01.03. 2000.
2) Gesetz zur Ordnung des Handwerks Handwerksordnung (HwO) vom 24. September 1998.
3) DIN 1052: Entwurf, Berechnung und Bemessung von Holzbauwerken – Allgemeine Bemessungsregeln und Bemessungsregeln für den Hochbau. 01. 08. 2004.
4) ZVDH: Hinweise Holz und Holzwerkstoffe, September 2005.
5) ZVDH: Holzbau; Schriftenreihe Band 9.
6) DIN 5034: Tageslicht in Innenräumen

Bilder
Schieferdächer und Schiefer:
Die abgebildeten Schieferdeckungen  wurden von folgenden Dachdeckerbetrieben mit Fredeburger Schiefer ausgeführt.

Bild 1 und 2: Rameil Bedachungen GmbH, Lennestadt.
Bilder 3: Franz Albers, Inh. Claudia Schauerte, Schmallenberg.
Bild 4: Hermann Vogt, Arnsberg.
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Schiefergruben
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